Aktuelle Hinweise & Richtlinien zur Präventionsschulung

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Qualitätsstandards, rechtlichen Vorgaben und wichtigen Änderungen im Zusammenhang mit den Präventionsschulungen nach dem Konzept „hinschauen – helfen – handeln“.

Wir aktualisieren diese Seite regelmäßig, um Sie über neue Richtlinien, rechtliche Entwicklungen, fachliche Empfehlungen sowie relevante Hinweise aus der Präventionsarbeit in den Kirchenkreisen Bonn und An Sieg und Rhein auf dem Laufenden zu halten.

Alle Informationen dienen der Transparenz, der Qualitätssicherung und der Orientierung für Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Einrichtungen und Kooperationspartner.

▶️ Individuelle Schulungswege für Betroffene

Für einige Menschen kann die Teilnahme an Präventionsschulungen emotional herausfordernd sein – insbesondere dann, wenn eigene Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt bestehen.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, sich vertraulich an die Fachstelle der Evangelischen Kirche im Rheinland zu wenden. Dort kann individuell beraten werden, welche Form der Schulung – inhaltlich und methodisch – geeignet und zumutbar ist.

Ziel ist es, Betroffene nicht zu retraumatisieren, sondern eine geschützte, passende und verantwortungsvolle Lernumgebung zu ermöglichen.
Die Beratung erfolgt personenbezogen, vertraulich und unabhängig von der eigentlichen Schulungsanmeldung.

Kontakt:
Fachstelle der Evangelischen Kirche im Rheinland
Hans-Böckler-Straße 7, 40476 Düsseldorf
E-Mail: claudia.paul@ekir.de
Telefon: 0211 4562-391

▶️ 2025-11-25 Präventionsschulungen für Jugendliche unter 14 Jahren (rechtliche Hinweise)

Präventionsschulungen nach § 8 KKG in Verbindung mit den landeskirchlichen Standards der Evangelischen Kirche sind grundsätzlich erst ab 14 Jahren zulässig.
Der Grund dafür ist, dass die Inhalte der Schulung Themen wie sexuelle Grenzverletzungen, Abgrenzung, Nähe-Distanz, Machtstrukturen und Missbrauchsprävention umfassen – Inhalte, die ein Mindestalter und eine entsprechende psychische und kognitive Reife voraussetzen.

Eine Schulung unterhalb dieser Altersgrenze gilt als nicht altersgerecht und kann sogar jugendschutzrechtlich problematisch sein, selbst dann, wenn der 14. Geburtstag kurz bevorsteht.

Die Altersgrenze von 14 Jahren ist keine Empfehlung, sondern ergibt sich aus rechtlichen und fachlichen Rahmenvorgaben:

  • Inhalte von Präventionsschulungen gelten als entwicklungspsychologisch und inhaltlich nicht geeignet für Kinder unter 14 Jahren.
    (vgl. Standards der EKD, DSG-EKD, landeskirchliche Standards, ggf. auch KiSchG der Bundesländer)
  • Auch mit Zustimmung der Eltern dürfen keine Angebote gemacht werden, die altersunangemessen sind oder das Kindeswohl gefährden könnten.
    (→ Jugendschutzgesetz, § 1 Abs. 1 SGB VIII: „Wohl des Kindes“)

Für jüngere Jugendliche können alternativ Sensibilisierungsworkshops durchgeführt werden, z. B. zum Thema:
„Meine Grenzen – Deine Grenzen“,
aber dies ersetzt keine Präventionsschulung im Sinne der landeskirchlichen Vorgaben.

Quelle/Hintergrund: interne Information der Kinder- und Jugendreferate der Evangelischen Kirche www.juref.evangelische-jugend.koeln  • www.evangelische-jugend.koeln

▶️ Vertrauenspersonen und Meldestellen Kreis Bonn

Wenden Sie sich bitte an eine Vertrauensperson. Eine Vertrauensperson ist eine erfahrene Person und möchte Ihnen helfen. Anfragen von Betroffenen behandeln Vertrauenspersonen streng vertraulich.

Die Ansprechstelle  für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden vertrauliche Beratung an.

Gemeinsames Schutzkonzept für beide Kirchenkreise:

https://bonn-evangelisch.de/wp-content/uploads/2024/11/Schutzkonzept_bonn_ekasur_auflage3_041124.pdf

Weitere Ansprechpartnerin ist Claudia Paul von der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung gegen sexualisierte Gewalt (PIA) der Evangelischen Kirche im Rheinland (https://pia.ekir.de ) erreichbar unter Tel. 0211 4562-391 oder E-Mail claudia.paul@ekir.de.

https://pia.ekir.de


Meldestelle:
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
meldestelle@ekir.de pia-meldestelle@ekir.de
Telefon: 0211 4562-602

Ansprechstelle: 
Mobil 0174 9189311
pia-ansprechstelle@ekir.de

Weitere Informationen:

Flyer Nein heißt Nein 2024

▶️ „ForuM-Studie“ zur Sexualisierten Gewalt

Hier der Kommunikations-Fahrplan im Rahmen der „ForuM-Studie“ zur Sexualisierten Gewalt (erschienen im Frühjahr 2024), die zur Transparenz und Aufklärung in der evangelischen Kirche beitragen soll: Schaukasten ForuM-Studie interaktiv