26.02.2025 – Gemeindezentrum: großer Saal
Erläutert werden die Besonderheiten des gemeinschaftlichen „Berliner Testaments“. Eingegangen wird auf die sog. Voll- und Schlusserbschaft, die Vor- und Nacherbschaft, die Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente, das Pflichtteilsrecht und die Erbschaftssteuer – also die klassischen Fallen des Berliner Testaments. Referent ist Dr. Wolfgang Buerstedde, Fachanwalt für Erbrecht Anmeldung im Gemeindebüro – Frau Karkos buero@friedenskirche-bonn.de