
Zeit für Bildung: Wer entscheidet im Ernstfall? Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
29. September 2023, 19:30 Uhr - 21:00 Uhr
Immer wieder hört man von Menschen, die im Krankheitsfall gerade in fortgeschrittenem Alter eine andere ärztliche Betreuung wünschen, aber diesen Wunsch nicht ausdrücken oder durchsetzen können. Auch in juristischer Hinsicht wäre es gut, Betreuungsverhältnisse frühzeitig zu ordnen. In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein im Diakonischen Werk bieten wir dazu eine Vortragsveranstaltung an.
Unter der Überschrift „Wer entscheidet im Ernstfall?“ werden Inhalte und Möglichkeiten von Vollmachten und Verfügungen vorgestellt, die in Krisenfällen helfen, den eigenen Willen durchzusetzen.
Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, ob und wie man ärztlich behandelt werden möchte, wenn man sich selbst nicht dazu äußern kann. Die Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu beauftragen, für einen laut privatrechtlichem Vertrag tätig zu werden. In gesunden Zeiten kann mit einer Betreuungsverfügung Vorsorge getroffen werden, um für den Ernstfall eine gewünschte Person als rechtliche Betreuung zu benennen.
Referentin Frauke Lümkemann arbeitet selbst als rechtliche Betreuerin im Betreuungsverein der Diakonie und stellt die Möglichkeiten einschlägiger Vollmachten und Verfügungen vor.
Der Vortrag beginnt am Freitag, 29. September um 19.30 Uhr in der Evangelische Markuskirche in Bornheim-Hemmerich, Rösberger Straße 35.
Anmeldung erbeten unter evelyn.geupel@t-online.de oder 02227-924207 .
Die Kirche ist barrierefrei zu erreichen und der Eintritt ist wie immer frei.